Freenet ist mir gerade fast zur Vollzeitbeschäftigung geworden. Habe schon überlegt, ob ich eine extra Kategorie für meine freenet Kommentare anlegen soll, weil ich so oft über meine Probleme mit freenet hier berichte.
Fakt ist, daß der Vertrag niemals zustande gekommen wäre ohne die Versprechen am Telefon, also beim telefonischen Vertragsabschluß.
Nachdem ich Einwände ausgesprochen habe bezüglich des vertraglichen Mangels bereits am 26.10, also beim Inkrafttreten des Vertrages, bekam ich nur Emails, daß Sie mir diesen Dienst nicht anbieten können. Also habe ich weiterrecherchiert und einen Widerruf per Einschreiben am 09.11 eingereicht gegen den Vertrag.
Heute erfuhr ich am Telefon, daß der Antrag abgelehnt wurde, weil ich bereits Leistungen bezogen habe. Nun, ich kann nicht auf das Internet verzichten, da ich ja damit arbeite.
Der Widerruf war noch innerhalb von 14 Werktagen nach Leistungsbereitstellung. Auch soll ein Schreiben am 12.11 an mich versandt worden sein. Nun, habe nie ein Schreiben erhalten, weshalb ich heute telefonisch nachgefragt habe.
Nun gehe ich einen Schritt weiter und reiche eine Vertragsanfechtung ein.
Ich denke mal, es ist das Beste den Brief hier reinzustellen. Lediglich Namen und andere sensitiven Daten aufgrund des Datenschutzgesetzes werde ich unkenntlich machen.
Betreff: Anfechtung, Widerruf der Einzugsermächtigung (Anhang)
Sehr geehrter Kundendienst der freenet AG,
Am 12.11 haben Sie laut dem heutigen Telefonat (22.11.2005 mit dem Herrn A. von der freenetDSL hotline) meiner Widerrufserklärung nicht stattgegeben und diese abgelehnt. Diese Schreiben ist weder bei mir, noch bei meinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Telekom angekommen.
Folgende Meldungen können Sie anhand Ihrer Protokollierung vergleichen, sofern Sie zutreffende Aufzeichnungen über Gespräche geführt haben.
Am 26.10 wurde ein Vertragsmangel festgestellt, welcher bei Vertragsabschluß vereinbart wurde mit dem Herrn B. am 29.09.2005. Dabei wurde mir garantiert, daß ich auch weiterhin die gleichen Leistungen erhalten würde, wie schon bei meinem bisherigen Anbieter: der Vertrag wurde nur unter der Bedigung der Erfüllung von FastPath statt Interleave abgeschlossen.
Eine Willenserklärung gem. §120 wäre also nicht abgegeben worden, hätte Ihr Mitarbeiter, Herr B, diese nicht telefonisch zugesichert. Somit ist der Irrtum nach §120 erfüllt, da sonst keine Willenserklärung erfolgt wäre.Am 26.10 habe ich bereits telefonisch & per schriftliche Form der E-Mail Einspruch gelegt, weil Leistungen die telefonisch bei Vertragsabschluß vereinbart, nicht eingehalten werden können laut Ihrem Leistungsangebot.
Somit nehme verbleibe ich auf meinem Recht der Anfechtungsfrist nach §121 I, indem ich auf den Mangel unverzöglich hingewiesen habe.Am 28.10 bestätigten Sie mir, daß Sie diesen Vertragspunkt nicht erfüllen können.
Ich bestehe auf mein Recht der Anfechtung gemäß der oben aufgeführten Punkte.
Ich bitte desweiteren um eine umgehende, schriftliche Bearbeitung durch Ihren nächsten Vorgesetzten und die Freigabe des DSL Ports zur weiteren Verfügung durch meinen Sachbearbeiter der Deutschen Telekom.
Ferner habe ich die Einzugsermächtigung von meinem Konto zurückgenommen.
Jetzt heißt es erst recht abwarten und Teetrinken.

November 22nd, 2005
Christoph
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